Datenschutzbeauftragte
Jede Behörde in der Europäischen Union ist nach dem Datenschutzrecht (Art. 37 EU-Datenschutz-Grundverordnung) verpflichtet, eine Person als Datenschutzbeauftragte*r zu benennen. Sie wacht über die Einhaltung der Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet.
In Unternehmen muss ein Datenschutzbeauftragter bzw. eine Datenschutzbeauftragte bestellt werden, soweit dort in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Bundesdatenschutzgesetz).
Der / die Datenschutzbeauftragte Ihrer Hochschule kann Ihnen bei konkreten Fragen zum Datenschutz weiterhelfen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier . Dort finden Sie auch die zuständige Person für die Informationssicherheit.