Quiz - Mobile Geräte
Das folgende Quiz enthält Fragen, anhand derer Sie das Gelernte für sich selbst überprüfen können.
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## Ein externer Dienstleister benötigt dringend Zugang zum Internet und möchte deswegen sein Notebook an Ihr dienstliches Netz anschließen. Wie gehen Sie vor?
> Die Nutzung durch fremde Geräte birgt große Gefahren für Ihre Hochschule.
1. [ ] Sie prüfen, ob der Dienstleister einen aktuelle Virenscanner hat und lassen ihn dann an einen Netzwerk-Anschluss.
>Nein. Bei den meisten Hochschulen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.
2. [x] Sie geben dem Dienstleister keinen Netzwerk-Zugang, da nur einrichtungseigene Notebooks angeschlossen werden dürfen.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Sie lassen den Dienstleister an einen Netzwerk-Anschluss, falls er einen Auftrag Ihrer Hochschule vorzeigt.
>Nein. Bei den meisten Hochschulen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung fremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.
## Ihnen ist auf einer Dienstreise ein Smartphone mit dienstlichen Informationen gestohlen worden. Wie verhalten Sie sich?
> Ihre Hochschule muss informiert werden.
1. [ ] Sie rufen Ihre Ansprechperson an und bitten um die Herausgabe des „Recovery Keys“ für das Smartphone.
>Das ist leider falsch. Da das ganze Smartphone gestohlen wurde, nützt Ihnen ein „Recovery Key“ gar nichts.
2. [x] Sie informieren unverzüglich Ihre Ansprechperson und Ihre Vorgesetzten über den Verlust des Smartphones.
>**Richtige Antwort**
3. [ ] Sie zeigen den Diebstahl bei der Polizei an und kaufen sich ein neues Smartphone.
>Nein. Da auf dem Smartphone dienstliche Daten gespeichert sind, muss zusätzlich Ihre Hochschule über den Verlust informiert werden.
4. [ ] Sie sichern alle Spuren und versuchen zunächst, den Dieb aus eigenen Kräften zu überführen.
>Das ist nicht ausreichend. Da auf dem Smartphone dienstliche Daten gespeichert sind, muss zusätzlich Ihr Arbeitgeber über den Verlust informiert werden.
## Jemand möchte Ihnen dienstliche Daten auf einem USB-Stick übergeben. Wie verhalten Sie sich?
> USB-Sticks sind potenzielle Virenschleudern!
1. [ ] Ich stecke den Stick in meinen Computer und bearbeite die Daten.
>Falsch. Falls Ihre USB-Buchsen überhaupt zugänglich sind, können auf diesem Weg Viren vom USB-Stick auf Ihren Computer und so in Ihr Netzwerk gelangen.
2. [ ] Ich kopiere die Daten vom USB-Stick auf meinen privaten Laptop und sende sie dann an mein dienstliches E-Mail-Postfach.
>Nein. Abgesehen davon, dass dienstliche Daten nicht auf privaten Endgeräten verarbeitet werden dürfen, können auf diesem Weg Viren vom USB-Stick in das Netzwerk Ihrer Hochschule gelangen.
3. [x] Ich bitte die Person, mir die Daten elektronisch per E-Mail zuzusenden oder mir einen Download-Link zu schicken.
>**Richtige Antwort**
4. [ ] Ich schaue mir den Stick zunächst auf einem Computer ohne Netzwerkanbindung an, um festzustellen, dass die gewünschten Dateien auch enthalten sind. Erst dann kann der USB-Stick im Zielsystem verwendet werden.
>Nicht richtig. Falls Ihre USB-Buchsen überhaupt zugänglich sind können auf diesem Weg Viren vom USB-Stick auf Ihren Computer und so in Ihr Netzwerk gelangen.
## Sie sitzen mit Ihrer Kollegin bei einem Ortstermin und müssen ihr ein vertrauliches Excel-Dokument als Datei übergeben. Wie gehen Sie vor?
> Verschlüsselung ist Trumpf!
1. [ ] Ich lese ihr die Zahlen vor allen laut und deutlich zum Mitschreiben vor.
>Vertrauliche Daten dürfen nicht so übertragen werden, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen bekommen könnten. Das Vorlesen in der Öffentlichkeit gehört ebenfalls dazu.
2. [ ] Da wir beide moderne Laptops mit Bluetooth-Technologie haben, „beame“ ich die Datei direkt zum Notebook der Kollegin.
>Die unverschlüsselte Übertragung von Daten über drahtlose Technologien wie WLAN oder Bluetooth ist wegen der Gefahr des Abhörens sehr unsicher und deshalb für interne und vertrauliche Daten verboten.
3. [x] Falls wir beide im gleichen [VPN](/09-lektion-mein-arbeitsplatz/01.sicherer-arbeitsplatz/) sind, stelle ich die Datei über ein Gruppenlaufwerk oder eine interne E-Mail bereit. Andernfalls verschlüssele ich die Datei und sende sie per E-Mail an die Kollegin, das Passwort teile ich ihr mündlich mit.
>**Richtige Antwort**
4. [ ] Wir verbinden uns beide direkt mit dem WLAN im Café und ich schicke die Datei unverschlüsselt per E-Mail.
>Öffentliche WLAN-Anbindungen sind im Allgemeinen unverschlüsselt und offen. Sie sind mit dem Internet zu vergleichen. Eine unverschlüsselte Übertragung vertraulicher Daten über öffentliche WLAN-Verbindungen ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.